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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Workshops, Seminare und Vorträge von Johanna Franziska Kriks
die AGB als Download >>

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Vorträgen von Johanna Franziska Kriks (Markenname: Johanna Franziska). Mit seiner Vertragserklärung stimmt der Kunde diesen AGB zu.

Anmeldung

Durch die schriftliche Anmeldebestätigung bei Johanna Franziska wird die Teilnahme zugesagt und die Vereinbarung geschlossen. Mit dieser Bestätigung verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn zur Zahlung der Veranstaltungskosten laut den unten angeführten Zahlungsbedingungen.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich pro Person und exklusive 20% Umsatzsteuer (es sei denn es sind Inklusivpreise angeführt). Sie beinhalten sämtliche Seminarunterlagen und Pausenverpflegung. Nicht inkludiert sind: Mittagessen, sonstige Nebenkosten und Parkgebühren. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.

Stornobedingungen

1. Der Rücktritt von einem gebuchten Workshop kann kostenfrei bis spätestens 6 Wochen vor Workshopbeginn erfolgen. Danach sind 50 % der Kursgebühr fällig. Bei Stornierung ab 14 Tage vor Kurstermin werden 100 % in Rechnung gestellt.

2. Wird ein Workshop von der Workshopleiterin abgesagt, werden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Die Absage erfolgt via E-Mail und wird an die von Ihnen bei der Anmeldung angeführte E-Mail-Adresse geschickt. In diesem Fall werden wir versuchen Ersatztermine bekannt zu geben.

Sonstiges

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden werden daher erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mit der Übergabe seiner E-Mail-Adresse stimmt der Kunde der Zusendung von Werbe- und Informationsmaterial zu. Diese Zustimmung kann jederzeit per E- Mail widerrufen werden.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechtes. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird St. Pölten vereinbart.

Klein-Pöchlarn, im April 2020
Johanna Franziska Kriks

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